Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens gibt es nach wie vor zahlreiche Fußangeln, in denen sich die Verbraucher verfangen können. Die Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2002 hat zwar das Autokaufrecht im Sinne des Verbrauchers positiv weiterentwickelt, doch viele Themen werden immer noch kontrovers diskutiert. Wann ein Händler für welche Mängel am Fahrzeug haftet, wird von den Gerichten teilweise völlig unterschiedlich beurteilt. Der ADAC hat deshalb zusammen mit dem Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK), dem IWW-Institut und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Deutschen Autorechtstag ins Leben gerufen. Er soll Gelegenheit bieten, aktuelle Rechtsfragen und Urteile rund um den Autokauf und deren Lösungen zu diskutieren.
Nach Ansicht von ADAC-Verbraucherschutzanwalt Ulrich May gibt es noch immer zahlreiche Probleme, die bisher durch höchstrichterliche Entscheidung nicht ausreichend geklärt wurden: "Da wären beispielsweise die sogenannte Beweislastumkehr beim Kauf oder nach Reparaturen zu nennen oder der Versuch gewerblicher Verkäufer, die sogenannte Sachmängelhaftung durch private Strohmänner zu umgehen."
Aber auch der europäische Aspekt kommt auf der Veranstaltung nicht zu kurz. Nach Ansicht von Gösta Petri von der EU-Kommission nutzen die Verbraucher die Vorteile, die ihnen der Binnenmarkt beim Autokauf bietet, viel zu wenig. Gerade beim Autokauf gibt es innerhalb der EU erhebliche Preisunterscheide. Dass von diesem Preisvorteil bislang nur wenige profitieren, liegt in erster Linie am mangelnden Vertrauen, dass der Kauf reibungslos über die Bühne geht. Diese Zurückhaltung der Käufer führt Petri auf die schwierige und noch längst nicht vollzogene Harmonisierung des europäischen Verbraucherschutzrechtes zurück.
Quelle: ADAC