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Recht Gerichtsurteil zur EU-Feinstaub-Richtlinie

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Gerichtsurteil zur EU-Feinstaub-Richtlinie

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung der EU-Feinstaub-Richtlinie mahnt der ADAC zu vernünftigen und wirksamen Lösungen. "Eine Verringerung der Feinstaubbelastung in den Städten ist sicherlich notwendig, aber Fahrverbote für den Pkw-Verkehr sind der falsche Weg", so ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. "Maßnahmen gegen schlechte Luft greifen nur, wenn sie bei allen wesentlichen Schadstoffquellen ansetzen." Nach Auffassung des Clubs sollten alle städtischen Pläne zunächst darauf abzielen, die Emissionsquelle eindeutig zu bestimmen.

Laut ADAC stammen nur 9 Prozent der Feinstaubbelastung an Hauptverkehrsstraßen vom Pkw, der gesamte Straßenverkehr ist für 25 Prozent verantwortlich. Den Rest verursachen Industrie und Haushalte oder er wird aus anderen Stadtgebieten bzw. aus dem Umland herangetragen. "Autos mit Ottomotor tragen praktisch nicht zu den Partikelemissionen bei und Diesel-Pkw nur in sehr geringem Umfang – dies muss auch entsprechend berücksichtigt werden", so Becker. "Die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität müssen gerecht bei den Verursachern ansetzen und verhältnismäßig sein." Nachdrücklich spricht sich der ADAC für den verstärkten Einsatz sauberer Fahrzeugtechnik und intelligenter Verkehrssteuerung wie etwa der Grünen Welle aus. Wichtig sei es zudem, den Verkehr auf Hauptdurchgangsstraßen zu bündeln und von Wohngebieten fernzuhalten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass Anwohner von stark befahrenen Straßen grundsätzlich Anspruch auf konkrete Einzelmaßnahmen zum Schutz vor Feinstaub haben.

Quelle: ADAC


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