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Verkehrsrecht Ausnahmeregelung für Oldtimer bei Kennzeichnungsverordnung

Auto & Recht


Ausnahmeregelung für Oldtimer bei Kennzeichnungsverordnung

"Ich freue mich sehr, dass der Antrag des Landes Hessen für eine Ausnahmeregelung zu Gunsten historischer Fahrzeuge bei der Umsetzung der Kennzeichnungsverordnung eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Damit haben die Bundesländer das richtige Augenmaß bewiesen und ein ermutigendes Zeichen für eine unbürokratische Lösung gesetzt", betonte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).

Der Bundesrat hat beschlossen, die Liste der Ausnahmen der Kennzeichnungsverordnung um historische Fahrzeuge im Sinne der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) zu erweitern. Damit wird es auf bundeseinheitlicher Basis möglich, dass Fahrzeuge, die mit einem so genannten "H-Kennzeichen" ausgestattet sind, auch künftig in die Innenstädte fahren können. Wissmann: "Ohne diese Entscheidung für eine einheitliche Ausnahmereglung wäre es in Deutschland zu einem Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Ausnahmeregelungen gekommen. Hier ist Dank der Initiative Hessens Klarheit geschaffen worden und das ist gut so."

Mit rund 150.000 ausgewiesenen historischen Fahrzeugen kommt nach dem Beschluss des Bundesrates nur ein klar definierter Kreis von Fahrzeugen mit geprüftem Status als historischem Kulturgut in den Genuss dieser Ausnahmeregelung. "Das sind Automobile, in deren Erhalt die Besitzer viele Stunden sorgfältiger Arbeit und oft auch viel Geld investiert haben. Von diesen Fahrzeugen leben inzwischen auch viele spezialisierte kleine Handwerksbetriebe", so der VDA-Präsident. In Relation zu einem Gesamtbestand von über 40 Mio. Pkw in Deutschland gehen von diesen Fahrzeugen zugleich keine messbaren Nachteile für die Luftqualität in Innenstädten aus. "Mit der jetzigen Entscheidung wird sichergestellt, dass das technische Erbe, das Kulturgut Automobil, auch in Innenstädten für die Menschen sichtbar bleibt und nicht nur im Museum oder auf speziellen Oldtimer-Veranstaltungen. Über diese Entscheidung werden sich in einem Land, in dem das Automobil erfunden wurde, sicherlich nicht nur die Oldtimerfreunde freuen", unterstrich Wissmann.


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