Kooperation
Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:
Nachrichten nach Kategorien geordnet:
Auto News
|
Mehr Funktionen zu diesem Artikel
Sanktionskatalog in Italien sieht stärkere Strafen vor
In Italien wird die Missachtung von Tempolimits schärfer geahndet als je zuvor. Alkoholsünder müssen sogar mit Freiheitsstrafe rechnen, auch die für Fahrzeuglenker verbotene Nutzung eines Mobilfunktelefons zieht strengere Strafen nach sich. Der neue Sanktionskatalog ist bereits Anfang August in Kraft gesetzt worden. Der ACE Auto Club Europa riet am Mittwoch in Stuttgart Italienurlaubern dazu, die Verkehrsregeln genau zu beachten. "Niemand sollte davon ausgehen, dass die italiensche Polizei im Fall des Falles Milde walten lässt", sagte ein ACE-Sprecher. - Tempolimits: Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 40 bis 60 Kilometer in Stunde (km/h) überschreitet, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 370 bis 1.458 Euro. Hinzu kommt der Entzug des Führerscheins für 3 bis 6 Monate (bisher: ein bis drei Monate). Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt etwa bei Urlaubern für die Zeit ihres Italienaufenthalts. Wer das Tempolimit gleich um 60 km/h überschreitet, zahlt zwischen 500 und 2.000 Euro. Der Führerschein wird für 6 bis 12 Monate entzogen.
- Handy: Wer hinterm Steuer ohne Freisprechanlage mit dem Handy telefoniert, zahlt 148 bis 594 Euro Strafe (bisher 70 bis 285). Wiederholungstäter verlieren für 1 bis 3 Monate den Führerschein.
- Alkohol: Alkoholisierte Kraftfahrer (0,5 bis 0,8 Promille) werden mit 500 bis 2.000 Euro bestraft und müssen eine Haftstrafe von bis zu einem Monat absitzen. Darüber hinaus wird der Führerschein 3 bis 6 Monate entzogen. Liegt die Alkoholisierung zwischen 0,8 und 1,5 Promille belaufen sich die Geldstrafen auf 800 bis 3.200 Euro und die Gefängnisstrafen dauern bis zu 3 Monaten. Der Führerschein wird 6 bis 12 Monate entzogen. Wer mit mehr als 1,5 Promille ein Kraftfahrzeug steuert, muss 1.500 bis 6.000 Euro Strafe zahlen und bis zu einem halben Jahr einsitzen. Der Führerschein wird für 1 bis 2 Jahre entzogen.
|
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil zugunsten der Mercedes-Benz Bank entschieden. In dem Verfahren ging es um die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland, die die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. wegen vermeintlich fehlerhafter Vertragsklauseln zur Widerrufsfrist bei Kreditverträgen gegen die Mercedes-Benz Bank erhoben hatte....
Volkswagen schließt mit rund 200.000 Kunden einen individuellen Vergleich im Rahmen des mit dem vzbv ausgehandelten Rahmenvergleichs der Musterfeststellungsklage. Insgesamt ist damit klar, dass eine Summe von rund 620 Millionen Euro an die Vergleichsberechtigten ausgezahlt wird. Überwiesen werden jeweilige Einzelbeträge zwischen 1.350 Euro und 6.250 Euro....
|