Schon für relativ harmlose Übertretungen müssen Motorradfahrer in Italien mit drakonischen Strafen rechnen. Neben hohen Bußgeldern droht die Beschlagnahme des Motorrades für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage. Davon betroffen sind nach Angaben des ADAC auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen. Insbesondere Verstöße gegen die Helmpflicht fallen unter diese Maßnahme. Für den Motorradentzug genügt es, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der ge
Forderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer unbehelmt fährt, droht die Wegnahme des Fahrzeugs.
Ebenso hart reagieren die Behörden bei Fehlverhalten am Lenker eines Motorrades. Nur wer korrekt auf der Maschine sitzt und mit beiden Händen lenkt, bleibt ungeschoren. Schon ein sportliches Abheben des Vorderrades beim Beschleunigen kann als Fehlverhalten gedeutet werden und Motorradentzug nach sich ziehen.
Minderjährige Kraftfahrer dürfen auch auf Maschinen, die für zwei Personen zugelassen sind, nur alleine fahren. Der Fahrer riskiert Bußgeld und Beschlagnahme, wenn er einen Sozius mitnimmt. Wer an seinem Kleinkraftrad herumbastelt um es schneller zu machen, steht als möglicher Kandidat für Motorradentzug ebenfalls ganz oben auf der Liste. Keine Beschlagnahme, dafür aber extrem hohe Bußgelder zwischen 36 und 1.485 Euro drohen Rasern.
Die italienischen Behörden erhoffen sich von diesen drastischen Strafen eine Verbesserung bei den Unfallzahlen motorisierter Zweiräder. Die Beschlagnahme ist übrigens nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Der Betroffene darf jederzeit mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Der ADAC empfiehlt deutschen Urlaubern, die von einer Beschlagnahme ihrer Maschine betroffen sind, unbedingt den fachmännischen Rat eines Anwalts einzuholen.
Quelle: ADAC