Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
28.11.2024, 14:30 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Recht Absolutes Alkoholverbot für jugendliche Fahranfänger

Auto & Recht


Absolutes Alkoholverbot für jugendliche Fahranfänger

Ab August gilt für jugendliche Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres striktes Alkoholverbot am Steuer. Einem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat jetzt zugestimmt. TÜV SÜD weist darauf hin, dass die Null-Promille-Grenze aber auch über das 21. Lebensjahr hinaus gelten kann: Zum Beispiel, wenn die Probezeit wegen einer Trunkenheitsfahrt von 2 auf 4 Jahre verlängert wurde. Fahranfänger sollten sich daher genau über die neuen Regelungen informieren.

Zwar geht die Zahl der Alkoholunfälle insgesamt zurück, in Deutschland sogar schneller als in vielen anderen EU-Staaten. Dennoch bleiben jugendliche Fahranfänger auch eine besondere Risikogruppe. Der Gesetzgeber reagiert darauf nun mit der Einführung einer Null-Promille-Regelung. Die Null-Promille-Regelung gilt bis zum 21. Lebensjahr, ist also nicht ausschließlich an die Probezeit gekoppelt. Gerhard Laub, Regionalleiter von TÜV SÜD Life Service: "Wer etwa mit 17 Jahren vorzeitig die Fahrerlaubnis erwirbt und nach zwei Jahren die Probezeit hinter sich lässt, unterliegt der Null-Promille-Regelung dennoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres." Umgekehrt gilt aber auch: Selbst wenn der 21. Geburtstag schon gefeiert wurde, kann das strikte Alkoholverbot noch gelten. Nämlich dann, wenn der Fahranfänger durch Verstöße während der Probezeit diese auf vier Jahre verlängert hat. Laub rät daher allen jungen Fahrern, sich mit dem neuen Gesetz vertraut zu machen und fügt hinzu: "Unabhängig vom neuen Gesetz sind null Promille am Steuer immer der beste Tipp."

Übrigens: Die "Besonderen Aufbauseminare", mit denen der hohen Rückfallgefahr unter jugendlichen Trunkenheitsfahrern begegnet wird, bleiben bestehen. Wer innerhalb der Probezeit mit einem Alkoholverstoß auffällt, lernt in einer Gruppe "Gleichgesinnter" unter Anleitung eines erfahrenen Verkehrspsychologen, wie er weitere Trunkenheitsfahrten vermeidet. Gerhard Laub von TÜV SÜD: "Wir bieten diese Seminare unter dem Namen "NAFAPlus" flächendeckend an und stehen den Fahranfängern hier mit Rat und Tat zur Seite."

Speziell zu diesem Artikel könnte Sie interessieren:


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Absolutes Alkoholkonsumverbot für Fahranfänger

Lesen Sie mehr aus dem Resort Recht


Alle Angaben ohne Gewähr.