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Auto News


Tipps Dubiose Tricks beim Gebrauchtwagenkauf

Autotipps


Dubiose Tricks beim Gebrauchtwagenkauf

Immer wieder fallen Laien bei privaten Autogeschäften auf die Tricks und Machenschaften windiger Geschäftemacher herein und verlieren dabei viel Geld. Wie man sich gegen einige der häufigsten Maschen wehren kann, hat der ADAC in folgenden Tipps zusammengestellt.
  • Bei Schnäppchen-Angeboten sollte man misstrauisch werden, vor allem dann, wenn man deswegen eine weite Fahrt auf sich nehmen muss. Und so geht das Kalkül des Händlers auf: Beim Eintreffen des Interessenten gibt es das vermeintliche Traumauto gar nicht mehr oder es ist deutlich teurer als zunächst angenommen. Damit die Anreise aber nicht umsonst gewesen sein soll, wird dem Kunden kurzerhand ein anderes Fahrzeug angeboten.

  • Vorsicht ist auch bei Verträgen mit so genannten Schätzwertklauseln geboten. Beim Verkauf des Gebrauchten sollte man nach Ansicht des ADAC unbedingt einen Fixpreis vereinbaren und nicht den Preis später von einem Sachverständigen festlegen lassen.

  • Eine beliebte Masche, arglosen Autobesitzern das Geld aus der Tasche zu ziehen, sind angebliche Vermittlungsangebote. Hierbei behauptet ein Händler, im Auftrag ein Auto zu einem festgelegten Preis verkaufen zu können. Der Haken daran: Bis zum Zeitpunkt des Verkaufs muss der Besitzer das Fahrzeug gegen Gebühr auf dem Hof des Händlers abstellen. Der Verkaufspreis ist jedoch oft so hoch angesetzt, dass sich kein Käufer finden lässt. Dennoch wird manchmal sogar eine Provision vereinbart, auch wenn der Händler das Auto gar nicht verkauft. Der Tipp des Automobilclubs lautet: Finger weg, wenn hohe Stellgebühren fällig werden. Und: Ein Vermittler darf nur dann eine Provision kassieren, wenn er das Auto tatsächlich verkauft.

Der ADAC empfiehlt, sich bei privaten Autogeschäften nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen und Unterlagen und Verträge in Ruhe zu lesen. Vorsicht ist auch bei Anzahlungen geboten, vor allem dann, wenn sie ins Ausland gehen. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, vor Geschäftsabschluss einen ADAC-Anwalt zu Rate zu ziehen.


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