Der ACE Auto Club Europa will aus Gründen der Verkehrssicherheit so genannte MP3-Player (Musikabspielgeräte) aus dem Straßenverkehr verbannen. "Wer sich mit Stöpseln im Ohr den Kopf voll dröhnt, kriegt vom Verkehr nur wenig und von Klingelzeichen, Hupen und von Martinshörnern überhaupt nichts mit", erklärte ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp am Montag in Stuttgart. Nach seinen Worten ist die Gefahr immens, dass Auto- und Radfahrer aber auch Fußgänger, Jogger und Skater durch die Musik so stark abgelenkt werden, dass sie akustische Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer schlicht überhören. Folglich erhöhe sich das Unfallrisiko.
"Die Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden, ist längst nicht mehr nur eine theoretische Mutmaßung, sondern real", so Lempp. Er erinnerte daran, dass erst jüngst eine junge Rollschuhfahrerin mit aktiviertem MP3-Player in Stuttgart von einer Straßenbahn erfasst und tödlich verletzt worden ist. Aus Polizeiberichten gehe außerdem hervor, dass ähnlich gelagerte Unfälle in Verbindung mit mutmaßlich eingeschränkter Hörfähigkeit wegen Handy- beziehungsweise MP3-Player-Nutzung schon häufiger passiert sind.
Angesichts vermehrter "individueller Beschallung" durch die rasante Verbreitung von MP3-Playern sieht der ACE-Experte wachsenden Handlungsbedarf insbesondere auf dem Gebiet der Unfallverhütung und des Verkehrsrechts. "So richtig es war, den Gebrauch von Handys am Steuer zu verbieten, so falsch ist es, MP3-Player von diesem Verbot auszunehmen", fügte Lempp hinzu. Nach seinen Worten ist das MP3-Player-Verbot im Straßenverkehr derzeit keinesfalls klar geregelt, sondern nur mittels Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) anzunehmen. Im Paragraphen 1 der StVO werde für die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtsnahme geFordert. Nach Paragraph 23 StVO ist ein Fahrzeugführer außerdem dafür verantwortlich, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch die Besetzung, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Folgt man dieser juristischen Sicht, müssen beispielsweise ertappte Radfahrer mit MP3-Playerstöpseln in den Ohren laut ACE ein Bußgeld von 10 Euro entrichten, Fußgänger kämen mit einer Strafe von 5 Euro davon.
Kommt es zu einem Unfall, können Verkehrsteilnehmer bei MP3-Player-Nutzung sogar in Mithaftung genommen werden, betonte ACE-Jurist Lempp, der hinzufügte: "Wir wollen niemandem den Musikgenuss vermiesen, aber bei Selbst- und Fremdgefährdung hört der Freizeitspaß auf".
Laut Statistischem Bundesamt haben in den ersten beiden Monaten dieses Jahres die Unfälle mit Personenschaden um 14 Prozent auf 44.200 zugenommen. Dabei wurden 679 Verkehrsteilnehmer (+6,9%) getötet und weitere 57.600 Menschen (+14%) verletzt.