Im Kampf gegen Drogenmissbrauch im Straßenverkehr will der Gesetzgeber zu schärferen Maßnahmen greifen. Als Grund hierfür wird das mit dem Drogenkonsum verbundene erhöhte Unfallrisiko angeführt. Wie der ACE Auto Club Europa am Dienstag in Stuttgart berichtete, plant das Bundesverkehrs
MINIsterium eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Danach ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit auch dann erfüllt, wenn im Blut die nachweisbare Substanz Cocain festgestellt wird. Bislang musste dazu erst die Substanz Benzoylecgonin nachgewiesen werden, bei der es sich um ein Abbauprodukt der eigentlichen Wirksubstanz handelt.
Laut ACE wird Cocain im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes künftig auch in die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen aufgenommen. Dies war aufgrund von Unsicherheiten beim Nachweis der Droge bislang nicht der Fall, obwohl Fahrten unter Wirkung von Cocain nach geltender Rechtslage schon heute untersagt sind.
Die Initiatoren der Gesetzesänderung versprechen sich eine "effizientere Verfolgung" und eine "bessere Prävention" bei der Bekämpfung von Drogenkonsum im Straßenverkehr, zitierte der ACE aus dem Regierungsentwurf. Durch die Verwendung so genannter Fluoridröhrchen könne Cocain inzwischen leicht nachgewiesen werden.
Geahndet wird der Drogenmissbrauch nach ACE-Angaben in der Regel wie im Fall von Alkoholdelikten bei Überschreitung der 0,5-Promillegrenze mit 250 Euro Geldbuße, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten im Flensburger Zentralregister. Neben Cocain werden namentlich auch Metamfetamin und das Designer-Amfetamin Methylendioxyamfetamin neu in die Liste der verbotenen Substanzen aufgenommen.
Die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen eine Drogenbeeinflussung nachgewiesen werden konnte, nahm in den letzten Jahren deutlich zu", heisst es nach Angaben des ACE in der Begründung der Gesetzesnovelle. Auf diesem Gebiet habe sich in der Zeit von 1997 2005 die Unfallhäufigkeit verdoppelte, während die Gesamtzahl aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden im selben Zeitraum um 11,6 Prozent zurück ging.
Ungeachtet der zwischenzeitlich verbesserten Ermittlungsmethoden geht der ACE davon aus, dass die Dunkelziffer bei Unfällen aufgrund von Drogen am Steuer hoch einzuschätzen ist. "Wir halten es für gerechtfertigt und im Interesse der Verkehrssicherheit auch für geboten, wenn Fahrten unter der Wirkung von Drogen unterschiedslos als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Damit erfüllt der Gesetzgeber auch eine Forderung, die der Deutsche Verkehrsgerichtstag mit Unterstützung des ACE bereits vor zwei Jahren erhoben hat", sagte ein Sprecher des Clubs. Der ACE geht davon aus, dass bei Zustimmung des Bundesrates die Gesetzesnovelle noch in diesem Sommer in Kraft treten kann.