Anlässlich des morgen beginnenden Verkehrsgerichtstags in Goslar hat der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) seine
Forderung nach einem Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Landstraßen und 30 km/h in Innenstädten bekräftigt. Nach wie vor
Fordere der Straßenverkehr unverantwortlich viele Opfer. So seien im vergangenen Jahr rund 5.000 Menschen auf deutschen Straßen getötet und 415.000 verletzt worden. Jeder dritte Todesfall im Verkehr sei auf zu schnelles Fahren zurückzuführen.
Hermann-Josef Vogt, Mitglied im VCD-Bundesvorstand: "Auch wenn die Zahlen der Verkehrstoten abnimmt: Jeder Tote ist einer zuviel. Einer Schweizer Studie zufolge würde Tempo 30 in Städten die Opferzahlen halbieren. Durch Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen wie auf einem Teilstück der A 24 von Berlin nach Hamburg konnte die Zahl der Unfälle deutlich gesenkt werden. Diese Erfolge brauchen wir flächendeckend durch deutschlandweit geltende Tempolimits."
Für deren Einhaltung sei eine effektive Kontrolldichte wichtiger als Verschärfungen bei Bußgeldern und Strafen, über die der Verkehrsgerichtstag diskutieren wolle. Vor allem bekannte Unfallschwerpunkte und Landstraßen müssten besser überwacht werden als bisher. So könne auch die hohe Dunkelziffer bei Alkoholfahrten oder riskanten Überholmanövern verringert werden. "Wer sich betrunken ans Steuer setzt oder andere Verkehrsteilnehmer durch dichtes Auffahren nötigt, muss sich für dieses Verhalten verantworten. Er sollte nicht − wie heute der Fall − hoffen können, nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden", so Vogt.
Um das Problem Alkohol am Steuer zu lösen, wird der Verkehrsgerichtstag auch über Zündsperren debattieren. Die so genannten Alcolocks werden in Autos eingebaut und reagieren auf eine Alkoholfahne des Fahrers. Fahrzeuge mit einer solchen Vorrichtung lassen sich von Angetrunkenen nicht mehr bewegen. Dazu Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: "Eine verbindliche Zündsperre für Firmenwagen sowie für Autofahrer, die schon mit Alkohol am Steuer auffällig wurden, könnte ein wirksamer Schutz vor Unfällen und zugleich Selbstschutz vor endgültigem Führerscheinentzug sein." Allerdings sollten Alcolocks den Gesetzgeber nicht von der notwendigen Diskussion einer Null-Promillegrenze entlasten.