Für die nächsten Tage sind in Bayern Schneefälle vorhergesagt. "Wer sein Fahrzeug immer noch nicht wintertauglich ausgerüstet hat, sollte dies jetzt schleunigst tun. Insbesondere müssen Winterreifen montiert und Frostschutzmittel in die Scheibenwaschanlage gefüllt werden. Bei unzureichender Ausrüstung muss auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichtet werden", appelliert Innenstaatssekretär Georg Schmid an alle Kraftfahrer. Die neue Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 01. Mai 2006 hebt die bereits vor ihrer Änderung bestehende Pflicht, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen und bei unzureichender Ausrüstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verzichten, ausdrücklich hervor.
In § 2 der StVO heißt es: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage." "Geeignete Bereifung bedeutet im Winter in aller Regel Reifen, die mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind und eine ausreichende Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben", so Schmid. Wer dennoch mit einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Fahrzeugausrüstung unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Wer darüber hinaus noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, wird mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.