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Recht Gefahrguttransport: Fahrer benötigen ab sofort ADR-Bescheinigung

Nutzfahrzeuge


Gefahrguttransport: Fahrer benötigen ab sofort ADR-Bescheinigung

Seit dem 01. Januar müssen alle Kuriere von kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut ein Extra-Zeugnis vorweisen. Bislang war diese so genannte "ADR-Bescheinigung" nur für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erForderlich. Zum Jahresbeginn gilt diese Gewichtsgrenze nicht mehr, so die TÜV SÜD Akademie. Der Bildungsspezialist bietet entsprechende Kurse an.

Wer gefährliche Güter wie Spraydosen, Lacke, Batterien oder Gasflaschen befördert, muss dafür eine entsprechende Schulung absolvieren und diese alle fünf Jahre erneuern. Diese Regelung griff bislang nicht für diejenigen Transporteure, die ein Fahrzeug mit maximal 3,5 Tonnen lenken. Seit Jahresbeginn ist diese Ausnahme weggefallen – infolge einer Novelle des "Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße", kurz ADR. Die Fahrer von Kurier- oder Paketdiensten müssen beispielsweise künftig nachweisen können, dass sie eine entsprechende Schulung absolviert und die abschließende Prüfung abgelegt haben. Martin Maul von der TÜV SÜD Akademie in Frankfurt bemerkt: "Wer jetzt noch keine ADR-Bescheinigung hat, sollte sich möglichst rasch darum bemühen. Schließlich geht es darum, konkurrenzfähig zu bleiben und den Job weiter ausführen zu dürfen."

Die TÜV SÜD Akademie bietet dafür den dreitägigen "Gefahrgutfahrer-Basiskurs Stück- und Schüttgut" an, der zur ADR-Bescheinigung führt. Die Referenten erläutern den Teilnehmern wichtige Vorschriften, die richtige Beschilderung des Fahrzeugs oder mögliche Szenarien bei einem Zwischenfall. Wer schon eine ADR-Bescheinigung hat, die aber in den nächsten zwölf Monaten ausläuft, kann das Zeugnis mit einem zweitägigen Fortbildungslehrgang verlängern lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die neue Bescheinigung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ausgestellt.


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