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Recht Geplantes Alkoholverbot für Fahranfänger

Auto & Recht


Geplantes Alkoholverbot für Fahranfänger

Das geplante absolute Alkoholverbot für Fahranfänger nimmt konkrete Formen an. Wie der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart berichtete, hat BundesverkehrsMINIster Wolfgang Tiefensee jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Aus ihm sind erstmals die rechtlichen Details der angestrebten Regelung zu entnehmen. Im Kern geht es laut ACE nicht mehr um die verbotene Überschreitung einer bestimmten Promillegrenze, sondern um ein absolutes Konsumverbot alkoholischer Getränke.

Demnach dürfen Fahranfänger künftig beim Führen eines Kraftfahrzeugs weder alkoholische Getränke zu sich nehmen, noch dürfen sie die Fahrt unter der Wirkung solcher Getränke antreten. Diese Vorschrift gilt unabhängig vom Alter der Führerscheinnovizen und für die gesamte Dauer der zweijährigen Probezeit nach Erwerb des Führerscheins. Kommt nicht gleichzeitig noch ein Verstoß gegen die allgemeine 0, 5 - Promille-Grenze hinzu, wird bei Missachtung des Alkoholkonsumverbots grundsätzlich ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro verhängt sowie zwei Punkten in Flensburg eingetragen. Auf die Bestrafung durch ein Fahrverbot will der MINIster offenbar verzichten. Die vorgesehene Ahndung bewege sich im "untersten sanktionsrechtlichen Bereich", zitierte der ACE aus der Begründung des Gesetzentwurfs.

Auch wenn in dem Gesetzestext keine Promille-Grenze genannt wird, geht die Begründung davon aus, dass "nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand" Alkohol wirksam wird ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut beziehungsweise 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft. Die Vorschrift ist nach Einschätzung von ACE-Verkehrsrechtsexperten absichtlich so formuliert, dass auch ohne Blutprobe oder Atemalkoholanalyse, etwa durch Aussagen von Polizeibeamten oder Zeugen, der Beweis einer verkehrswidrigen Alkoholisierung geführt werden kann. Von der Einführung einer absoluten "Null-Promille-Grenze" will der Gesetzgeber nach Darstellung des ACE vor allem aus messtechnischen und medizinischen Gründen absehen.

Der ACE begrüßt die geplante Neuregelung als wichtigen und schon längst überfälligen Schritt zur Reduzierung von alkoholbedingten Verkehrsunfällen bei den meist jugendlichen Fahranfängern. "Auch wenn das Gesetz Regelungslücken enthält und Bedenken auslösen kann, wird hier doch das richtige Signal gesetzt und deutlich gemacht, dass für Führerscheinneulinge "Fahren und Trinken" prinzipiell unvereinbar ist", heißt es in einer Stellungnahme des Clubs. Widersprüchlich und verwirrend bleibe allerdings, dass für Kraftfahrer unterschiedliche Promille-Werte gelten, obwohl die Folgen von Alkoholmissbrauch überall gleich gefährlich sind. Der ACE Fordert daher eine begleitende Verkehrserziehung und Aufklärung um sicherzustellen, dass die Beendigung der Probezeit nicht als falsche Legitimation und Einladung verstanden wird, sich danach unter Einfluss von Alkohol hinters Steuer zu setzen.

Das BundesverkehrsMINIsterium argumentiert laut ACE, die Beschränkung des Alkoholverbots auf die Probezeit reiche aus, da zu erwarten sei, dass nach Ablauf der Probezeit die Wahrnehmungsstrategien und die Automatismen der Fahrzeugbeherrschung besser eingeübt seien. Das Anfängerrisiko und das alkoholbedingte Unfallrisiko treffe somit nicht mehr aufeinander.

Der ACE geht davon aus, dass die Beratungen über das Gesetz zügig verlaufen und folglich noch in diesem Sommer mit seiner Inkraftsetzung gerechnet werden kann. Grund für die seit geraumer Zeit diskutierte Gesetzesmaßnahme ist, dass "Alkohol am Steuer" nach wie vor zu einer der Hauptunfallursachen gehört.


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