Kommunen und Städte sind aufgrund einer Vorgabe der EU verpflichtet, zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote zu erlassen. Ab dem 01. März 2007 wird die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete durch das neue Verkehrszeichen "Umweltzone" erfolgen.
Unter dem Zeichen werden auf einem zusätzlichen rechteckigen Schild die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Umweltplakette ist zwar keine Pflicht, allerdings dürfen Umweltzonen von Autos ohne Plakette nicht durchfahren werden. Dieses Verbot gilt auch, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erForderlichen Umweltplakette erfüllt, aber noch keine Plakette hat.
Folgende Fahrzeuge sind von den Fahrverboten nicht betroffen:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
- Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung "aG", "H", oder "Bl" haben.
Die einem Kraftfahrzeug zugeordnete Plakettenfarbe rot, gelb oder grün ergibt sich aus der jeweiligen Schadstoffemissionsklasse und einem eventuell nachgerüsteten Partikelminderungssystem. Die genaue Zuteilung hat das BundesverkehrsMINIsterium anhand der Emissionsschlüsselnummern vorgenommen, die auch im Fahrzeugschein vermerkt sind. Autofahrer erhalten alle Informationen zur Umweltplakette im Internet unter www.tuev-nord.de, unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 80 70 600 oder an allen TÜV-STATIONEN. Hier sind die Umweltplaketten voraussichtlich ab Mitte Februar erhältlich.