Mit dem Jahreswechsel wird die Mautpflicht für Lkw auf drei Bundesstraßenabschnitte ausgeweitet. "Um den Ausweichverkehr noch wirkungsvoller zu unterbinden, wird am 01. Januar 2007 auf zunächst drei Bundesstraßen ebenfalls eine Lkw-Maut eingeführt. Damit entsprechen wir dem Wunsch der Bundesländer, einzelne Abschnitte von drei Bundesstraßen zusätzlich zu bemauten", sagte Bundesverkehrs
MINIster Wolfgang Tiefensee heute in Berlin. Schon jetzt ermöglicht das Bundesverkehrs
MINIsterium den Ländern, unter bestimmten Bedingungen, Bundesstraßen für den Durchgangsverkehr zu sperren. In enger Abstimmung mit den Ländern wird eine Lkw-Maut am 01. Januar 2007 zunächst auf drei Abschnitten von Bundesstraßen eingeführt:
- B 75 zwischen der Bundesautobahn A 253 und der Bundesautobahn A 7 (Hamburg),
- B 4 nördlich der Bundesautobahn A 23 bis Bad Bramstedt (Schleswig-Holstein und Hamburg),
- B 9 zwischen der Bundesgrenze D/F und der Anschlussstelle Kandel-Süd der Bundesautobahn A 65 (Rheinland-Pfalz).
Zwei Jahre nach Einführung der Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen zieht der BundesverkehrsMINIster eine positive Bilanz. "Das Lkw-Mautsystem hat unsere Erwartungen voll erfüllt. Es arbeitet seit seiner Inbetriebnahme am 01. Januar 2005 reibungslos und ohne technische Probleme. Erstmals werden die Jahreseinnahmen die Drei-Milliardengrenze überschreiten. Sie liegen damit deutlich über unseren Erwartungen. Im November wurden mit 288 Millionen Euro die bislang höchsten Monatseinnahmen erzielt", sagte Tiefensee.
Sowohl bei Nutzern, als auch bei registrierten Fahrzeugen und montierten on Board Units (OBU) zeigt die Akzeptanz steil nach oben. Erfreulich ist besonders der Zuwachs der OBUs um 50 Prozent. Damit zeigt sich die Nutzerfreundlichkeit des neuen Systems. Wurden Anfang Januar 2005 75 Prozent der Fahrten automatisch gebucht, so sind es heute bereits 90 Prozent. "Das BundesverkehrsMINIsterium wird beobachten, ob das deutsche Maut-System künftig nicht ausschließlich mit OBUs und Internet, d.h. ohne Mautterminals, betrieben werden kann. Damit würde es möglich, künftig eine differenzierte Maut nach Strecken und Tageszeiten, zum Beispiel auf besonders stauanfälligen Abschnitten zu erheben", so Tiefensee.