Dies ist die Folge der am 1. Juli in Kraft getretenen Altauto-Rücknahme-Verordnung. Danach darf bei Pkw und Leicht-Lkw, die nach diesem Datum eine Typgenehmigung erhalten, EU-weit kein Blei mehr zum Auswuchten verwendet werden. Der Grund für diese Umstellung: Die Bleigewichte können sich von der Felge lösen und werden dann für die Umwelt zum Problem. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist, also am 1. Juli 2005, dürfen dann auch im Ersatzgeschäft nur noch umweltfreundliche Ausgleichsgewichte eingesetzt werden.
Für den Autofahrer verteuert sich damit das Auswuchten pro Radsatz um vier bis sechs Euro. Diese Mehrkosten entstehen durch höheren Materialaufwand und die Umstellung der Produktions- und Verarbeitungsprozesse. Aufgrund einer Mischkalkulation sind auch dann Mehrkosten zu erwarten, wenn in der Übergangsfrist noch Bleigewichte verwendet werden. Der ADAC prüft, ob diese Kostenerhöhung in diesem Umfang gerechtfertigt ist.
Der Automobil-Club weist darauf hin, dass nicht bei jedem Rädertausch gewuchtet werden muss. So kann beim Radwechsel von Sommer- auf Winterreifen durchaus auf nochmaliges Wuchten verzichtet werden, wenn die auf Felgen montierten Reifen zuletzt problemlos gelaufen sind. Nicht richtig ausgewuchtete Räder erkennt man bei höheren Geschwindigkeiten in der Regel an einem mehr oder weniger unrunden Lauf der Räder bis hin zu starken Vibrationen in der Lenkung. In einem solchen Fall sollte man prüfen lassen, ob die Ursache in einer Reifenunwucht zu suchen ist.