Die 27 Kilometer lange Neubaustrecke der A 94, auf der die Städte Mühldorf, Altötting und Neuötting umfahren werden, ist komplett in Betrieb. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrs
MINIster, Karin Roth, und der bayerische Staats
MINIster Dr. Günther Beckstein haben heute den letzten Abschnitt, die 20 Kilometer lange und 116 Millionen Euro teure Umfahrung Mühldorf, für den Verkehr frei gegeben. Der Abschnitt Winhöring - Alzgern wurde bereits im Jahr 2000 fertig gestellt.
"Die Umfahrung Mühldorf hatte stets oberste Priorität und wurde programmgemäß gebaut und fertig gestellt. Die Bundesregierung steht dazu, die für Südostbayern lebenswichtige Straßenverkehrsachse A 94 so bald als möglich zu vervollständigen", so Staatssekretärin Roth heute vor Ort . "Durch die neue Umgehung verbessert sich der Weg von Südostbayern zur Landeshauptstadt enorm."
Der Bau der rund 140 Kilometer langen und circa eine Milliarde Euro teuren A 94 gehört zu den vordringlichen Straßenbauvorhaben des Bundes in Bayern. Die A 94 sichert die Anbindung der bedeutenden Wirtschaftsregion Inn/Salzach einschließlich des Chemie-Dreiecks um Burghausen an den Großraum München und den Flughafen und schließt im Osten an das österreichische Schnellstraßennetz an. Sie entlastet die stark befahrene und unfallträchtige B12 von München nach Passau. Mit der jetzt für den Verkehr freigegebenen Umfahrung Mühldorf sind insgesamt rund 60 Kilometer der A 94 fertig gestellt und befahrbar.
Der 40 Kilometer lange, westlich von Mühldorf liegende geplante Abschnitt zwischen Forstinning und Heldenstein ist weiterhin umstritten. Die Planungsfeststellungsverfahren für die drei Teilabschnitte laufen. "Die A 94 muss nach Westen weitergebaut werden. Im kommenden Jahr erwarten wir die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Streit um den Trassenverlauf über Dorfen und Haag", so Roth.
Auch im östlichen Bereich zwischen Simbach und Pocking macht die Planung der A 94 deutliche Fortschritte. Für den Bereich der Umfahrungen Malching - Tutting steht das erste Planfeststellungsverfahren vor dem Abschluss.