Jetzt locken die Weihnachtsmärkte wieder mit heimeliger Atmosphäre und allerlei Genüssen für den Gaumen. Glühwein, Punsch oder Grog gehören für viele Besucher zum Bummel über den Christkindlmarkt dazu. Der ADAC weist darauf hin, dass die heißen alkoholischen Getränke erheblich schneller betrunken machen als beispielsweise Bier und Wein. Um sich selbst und anderen nicht die Adventszeit zu verderben, empfiehlt der Automobilclub daher, bereits nach einem Glas Punsch auf dem Weihnachtsmarkt öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Glühwein und Co. sind meist sehr zuckerhaltige Getränke. Sie fördern die Durchblutung der Magen-Darm-Schleimhaut. Über den Zucker nimmt die Schleimhaut den Alkohol leicht auf, und er gelangt rasch ins Blut. Der Alkoholspiegel steigt, gleichzeitig sinkt die Fahrtüchtigkeit. Zuverlässige Berechnungen, wie viel Glühwein oder Punsch getrunken werden können, ohne die erlaubte Promillegrenze zu überschreiten, gibt es nicht. Die Alkoholkonzentration im Blut hängt von zahlreichen Faktoren ab wie etwa Gewicht, Alter, Geschlecht, Gesundheit oder Tagesform.
Fahren mit Alkohol ist gefährlich und kann teuer werden. Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot zur Verantwortung gezogen. Mit mehr als 1,1 Promille am Lenkrad gilt jeder als absolut fahruntüchtig. Hohe Geldstrafen drohen, die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, Wiederholungstäter riskieren sogar Freiheitsstrafen.