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Verkehrsrecht 10 Euro für dreckige Scheinwerfer

Auto & Recht


10 Euro für dreckige Scheinwerfer

Besonders bei den derzeitigen winterlichen Straßenverhältnissen sollten Autofahrer, öfter als sonst, die Scheinwerfergläser und Rücklichter an ihren Fahrzeugen säubern. Von Schneematsch, Spritzwasser und Streusalz verschmutzte Gläser können die Leuchtweite der Scheinwerfer und die Leuchtkraft der Rücklichter erheblich einschränken. Nicht vergessen sollte man laut ADAC bei Schmuddelwetter auch, die durch Schmutz unleserlich gewordenen Kennzeichen zu reinigen. Verdreckte Scheinwerfer können ebenso wie unleserliche Kennzeichen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro kosten.

Teuer werden kann es für Autofahrer auch, wenn sie ihre Wagen nachts am Straßenrand abstellen und die Rückstrahler nicht von Schneematsch, Streusalz oder Spritzwasser säubern. Beschädigt ein anderes Fahrzeug den abgestellten Wagen, weil die verschmutzten Rückstrahler nicht ausreichend reflektieren, kann der "Fahrzeug-Absteller" mithaften. Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allerdings nur dann, wenn der abgestellte Wagen nicht durch andere Lichtquellen der näheren Umgebung, wie beispielsweise durch eine Straßenlaterne, ausreichend beleuchtet ist.


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