Der Bundesrat hat heute der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen zugestimmt.
"Mit der Entscheidung des Bundesrates wird dem Wunsch der Bundesländer entsprochen, einzelne Abschnitte von drei Bundesstraßen zusätzlich zu bemauten. Bereits bei Einführung der Lkw-Maut haben wir mit der Möglichkeit von Ausweichverkehren auf das nachgeordnete Straßennetz gerechnet", sagte BundesverkehrsMINIster Wolfgang Tiefensee. Die Ergebnisse zeigten, dass Mautausweichverkehre kein Flächenproblem darstellen. Das wurde noch im vergangenen Jahr von den Ländern und Gemeinden anders vermutet.
Die Verordnung, die zum 01. Januar 2007 in Kraft treten wird, schafft die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Lkw-Maut auf folgenden Bundesstraßenabschnitten:
- B 75 zwischen der Bundesautobahn A 253 und der Bundesautobahn A 7 (Hamburg),
- B 4 nördlich der Bundesautobahn A 23 bis Bad Bramstedt (Schleswig-Holstein und Hamburg),
- B 9 zwischen der Bundesgrenze D/F und der Anschlussstelle Kandel-Süd der Bundesautobahn A 65 (Rheinland-Pfalz).