Bei der Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Versicherung sollten Verbraucher in diesem Herbst mehr denn je auf das Kleingedruckte achten. Laut ADAC bieten viele Anbieter als Folge des aggressiven Preiskampfes in der Versicherungsbranche abgespeckte Leistungspakete an. Diese werden oft Basis- oder Grundtarif genannt. Wer zum 01. Januar 2007 den Versicherer wechseln will, sollte deshalb nicht nur den Preis, sondern auch die Versicherungsbedingungen im Blick haben. ADAC-Tipps zur richtigen Wahl des Anbieters:
- Die Höchstdeckungssumme sollte 100 Millionen Euro betragen. Nur damit sind Autofahrer bei größeren Unfällen gegen das Risiko immenser Schadenersatzansprüche abgesichert.
- Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Voll- und Teilkasko auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden, sofern der Versicherte nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.
- Zu achten ist auf die freie Wahl der Werkstatt. Bei der Werkstattbindung verzichtet der Kunde darauf und überlässt die Schadenregulierung seiner eigenen Versicherung. Der ADAC sieht hier die Gefahr eines Interessenkonflikts zwischen optimaler und billiger Reparatur, da Versicherer die Kosten möglichst gering halten möchten.
- Während in vielen Policen der Kasko-Schutz nur auf Unfälle mit Wildtieren beschränkt ist, zahlen manche Anbieter auch bei Schäden durch Marderbiss sowie Kollisionen mit Haus- und Nutztieren.
- Billigpolicen haben oft schlechte Rückstufungen: Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie stark sie nach einem Schadensfall zurückgestuft werden.
- Rabattretter sorgen dafür, dass Autofahrer bei einer Einstufung in hohe Schadenfreiheitsklassen auch nach einem Schadenfall weiter den günstigsten Beitragssatz (30 Prozent) zahlen.
- Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Leihwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 01. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November 2006 bei der Versicherungsgesellschaft sein.