Autofahrer müssen sich wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen. Einige Aktualisierungen des Straßenverkehrsrechts treten laut Bundesverkehrs
MINIsterium voraussichtlich am 1. März oder 1. April 2004 in Kraft, mit denen eine Reihe von Verstößen im Straßenverkehr strenger geahndet werden, teilt DEKRA mit.
Für Autofahrer wird das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung teurer. Statt 30 Euro werden dafür jetzt 40 Euro fällig, zusätzlich wird in Flensburg ein Punkt eingetragen. Für Radfahrer erhöht sich das Handy-Bußgeld von 15 auf 25 Euro, sie bleiben aber nach wie vor von Punkten verschont. Bisher war das Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen nicht ausdrücklich geregelt. In Zukunft wird dies ebenfalls mit 40 Euro und einem Punkt geahndet.
Regelungsbedarf gibt es auch am Kreisverkehr. Wer hier in falscher Richtung einfährt, kassiert künftig ein Knöllchen über 20 Euro (ohne Punkt). Und wer unzulässige Leuchten im und am Fahrzeug anbringt, muss an Stelle eines Verwarnungsgeldes von fünf Euro in Zukunft 20 Euro bezahlen. Schon seit Mitte 2003 werden unzulässige lichttechnische Einrichtungen bei der Fahrzeugprüfung nicht mehr als geringer, sondern als erheblicher Mangel eingestuft.
Im Unterschied zum Pkw war in das Nichtanlegen von eingebauten Sicherheitsgurten in Omnibussen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bisher nicht mit einem Bußgeld belegt. Das ändert sich nun, so dass auch Busreisende beim Verzicht auf den lebensrettenden Klick ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig wird. Gleichzeitig werden die Busfahrer verpflichtet, die Fahrgäste über die Gurtanlegepflicht zu informieren. Laut dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) sind schon etwa 30 Prozent aller Reisebusse mit Gurten für Passagiere ausgerüstet. Sie werden aber häufig nicht angelegt, obwohl dadurch die Folgen bei Busunfällen verringert werden könnten. Mit dem Bußgeld will der Gesetzgeber der Gurtanlegevorschrift bei den Fahrgästen mehr Nachdruck verleihen.
Auch den "Elefanten-Rennen“ auf der Autobahn hat der Gesetzgeber den Kampf angesagt. Wer künftig mit einer zu geringen Differenzgeschwindigkeit überholt und mit übermäßig langen Überholmanövern eine Fahrspur blockiert, muss an Stelle eines Verwarnungsgeldes von 30 Euro künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt rechnen. Die neue Regelung gilt aber nicht nur für Lkw, sondern für alle Fahrzeuge. Was eine unzulässig geringe Differenzgeschwindigkeit ist, verdeutlicht eine Entscheidung des OLG Frankfurt. Das Gericht sah das Überholen eines mit 70 km/h fahrenden Lastzuges durch ein nur 10 km/h schnelleres Fahrzeug als unzulässig an.
Mit zusätzlichen Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit, vor allem aber die Sicherheit von Bussen und Lkw erhöht werden. Das Änderungspaket sieht außerdem verschärfte Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße von Bus- und Lkw-Fahrern vor. Strenger geahndet werden auch Verstöße von Fahrern und Unternehmern gegen technische Vorschriften, wenn die Verkehrssicherheit dadurch wesentlich beeinträchtigt wird (bis zu 225 Euro und drei Punkte). Dies betrifft vor allem Mängel an Lenkung, Bremsen und Fahrzeugverbindungseinrichtungen, aber auch das Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern.
Bei unzureichender Ladungssicherung erhöht sich das Verwarnungsgeld von 30 Euro ohne Punkte auf 50 Euro und einen Punkt, bei konkreter Gefährdung auf 75 Euro mit drei Punkten. Bei Versäumen von Fahrzeuguntersuchungen müssen die Halter von Lkw oder Bussen sofort nach Überschreiten des Vorführtermins mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die Missachtung von Durchfahrverboten für Gefahrgut-Lkw wird im Wiederholungsfall mit 250 Euro, einem Monat Fahrverbot und drei Punkten geahndet.