Närrinnen und Narren, aufgepasst: Nicht nur wegen Alkohols kann es während der Faschingszeit zu Problemen kommen. Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass sich Karnevalisten und Faschingsgänger nicht mit einer Gesichtsmaske ans Steuer setzen dürfen. Sicht und Gehör könnten während der Fahrt beeinträchtigt werden. Sitzt ein Fahrer dennoch maskiert am Lenkrad, kann er von der Polizei mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden. Kommt es allerdings auf Grund der Maskierung zu einem Unfall, können die Konsequenzen schwerwiegender sein. Wegen grober Fahrlässigkeit droht dann der Verlust des Kaskoschutzes.
Mit teilweise saftigen Strafen muss rechnen, wer es während der Faschingstage zu toll treibt und sich alkoholisiert hinters Steuer setzt. Der Automobilclub rät deshalb, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder ein Taxi zu nehmen.
Zudem ist das Risiko, während der Faschings- und Karnevalszeit erwischt zu werden, besonders hoch, denn die Polizei führt insbesondere auf Ausfallstraßen verstärkt Verkehrskontrollen durch. Bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut kann man bei Verkehrsverstößen folgenschwere Probleme mit Gerichten oder Versicherungen bekommen. Karnevalsnarren, die mit 0,5 oder mehr Promille im Blut erwischt werden, zahlen - unabhängig von Fahrfehlern - 250 Euro Strafe und müssen einen Monat auf den Führerschein verzichten. Außerdem belasten sie ihr Konto in Flensburg mit vier Punkten.
Auch der Restalkohol am Morgen nach einer feucht-fröhlichen Faschingsnacht sollte nach einem Rat des ADAC nicht unterschätzt werden. Auch wer sich nach ausgiebigem Alkoholgenuss am nächsten Tag wieder fit fühlt, muss damit rechnen, dass der Alkohol im Körper noch nicht vollständig abgebaut wurde. Auch in diesem Fall gilt: Fahrzeug besser stehen lassen.