Wer sein Auto mitten im Jahr verkauft oder stilllegt und sich im Anschluss daran nicht sofort einen neuen Wagen anschafft, sollte bei seinem Kfz-Versicherer ausdrücklich die zuviel bezahlte Prämie ein
Fordern. Darauf weist der ADAC hin. Grund: Nach Informationen des Automobilclubs behalten einige Versicherer das Guthaben von Kfz-Versicherungen bis zum Abschluss eines Anschlussvertrages zurück.
Für den Automobilclub ist diese Praxis ein Rechtsverstoß. Nach Meinung von ADAC-Juristen können Autoversicherer maximal bis zum Jahresende auf Anschlussverträge warten, dann müssen sie überzählige Prämien unaufgeFordert erstatten. Laut ADAC sollten sie zuviel bezahlte Kfz-Prämien sofort und unaufgeFordert zurückzahlen. Beim Automobilclub wird dies bereits praktiziert.
Bei der Suche nach einem neuen Versicherer sollten Verbraucher nicht nur auf einen günstigen Jahresbeitrag achten. Wichtig ist zum Beispiel auch ein Check der Vertragsbedingungen. So bieten einige Autoversicherer einen so genannten Rabattretter an. Dieser behält bei einer Einstufung in die günstige Schadenfreiheitsklasse 25 auch nach einem Schadensfall den günstigen Beitragssatz von in der Regel 30 Prozent bei.
Achten sollten Autofahrer auch auf verbraucherfreundliche Regelungen bei Tierschäden. Während viele Unternehmen den Kasko-Schutz lediglich auf Unfälle mit Wild beschränken, zahlen manche Versicherer auch bei einem Marderbiss sowie bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren.
Der ADAC als wichtigste Verbraucherschutzorganisation für Autofahrer bietet in der eigenen Autoversicherung diese verbraucherfreundlichen Bedingungen an.