Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesverkehrs
MINIsterium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit sollen deutsche Fuhrunternehmen um 250 Millionen Euro steuerlich entlastet werden. "Dies ist ein erster Schritt im Mautermäßigungsverfahren, den wir gemeinsam mit den Verbänden des Straßengüterverkehrsgewerbes vereinbart haben. Wir werden darüber hinaus nach weiteren Möglichkeiten zur Entlastung des Gewerbes suchen", so Bundesverkehrs
MINIster Wolfgang Tiefensee.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Deutsche Speditionen mit einer Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer um 150 Millionen Euro entlastet werden. Da den Ländern dadurch Steuereinnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer entgehen, werden die Einnahmeausfälle in Höhe von 150 Millionen Euro aus dem Mautauskommen gegenfinanziert. Das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) wird entsprechend angepasst. Zugleich wird ein Förderprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr für die Anschaffung besonders umweltfreundlicher schwerer Lkw finanziert.
Insgesamt erfolgt eine Anhebung des durchschnittlichen Mautsatzes um 1,1 Cent von 12,4 Cent/km auf durchschnittlich 13,5 Cent/km. Das Gewerbe wird mit diesen Harmonisierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro entlastet.