Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der das Straßenverkehrsgesetz an mehreren Stellen ändert.
Er schafft unter anderem die Grundlage dafür, dass Autohersteller besser kontrollieren können, was mit ihren alten Fahrzeugen geschieht. Fahrzeughersteller sind ab 2002 verpflichtet, alte Autos ihrer Marke zurückzunehmen. Ab 2007 gilt dies auch für Wagen, die vor dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden. Nach Ansicht von Bundesrat und Automobilindustrie können die Unternehmen bisher jedoch nicht ausreichend nachprüfen, ob die Fahrzeuge tatsächlich von den Straßen verschwinden. Durch die Gesetzesänderung können die Hersteller künftig Angaben über die Verwertung aus dem Zentralen Fahrzeugregister abrufen und so einen möglichen Missbrauch aufdecken. Weitere Neuregelungen für das Fahrzeugregister verringern den Verwaltungsaufwand für Haftpflichtversicherungen, für die Steuerfahndung und bei der Regulierung von Unfallschäden.
Daneben ermächtigt der Entwurf das BMVBW anzuordnen, wie und von wem Gasanlagen in Kraftfahrzeugen künftig zu prüfen sind. Außerdem macht er den Weg frei für eine neue Verordnung für Fahrradtechnik: Die Gesetzesänderung ermächtigt das MINIsterium anzuordnen, dass auf jedem neuen Rad festgehalten sein muss, wann es erstmals verkauft wurde.
Zudem stellt die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf klar: Ein Fahrlehrer ist auch auf der Rückfahrt von der Fahrprüfung für das Auto verantwortlich, wenn der Schüler zwar die Prüfung bestanden, seinen Führerschein aber noch nicht bekommen hat - zum Beispiel, weil er das Mindestalter noch nicht erreicht hat.