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Alkoholverbot für Fahranfänger ab 01. August 2007Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist Alkohol am Steuer ab 01.08.2007 absolut tabu. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und 2 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden. |