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Alkohol im Straßenverkehr hat FolgenWer auf Festen unbeschwert mitfeiern will, sollte Auto und Fahrrad stehen lassen. Wen die Polizei zur Alkoholkontrolle bittet, der muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt, ohne alkoholisiert aufzufallen, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. |