Die Tage werden kürzer, es naht die dunkle Jahreszeit. Gerade jetzt heißt es wieder: Gutes Licht am Auto ist Pflicht. Deshalb starten das Kfz-Gewerbe und die Deutsche Verkehrswacht zum 58. Mal die Aktion Licht-Test. "Vom 01. bis 31. Oktober können Fahrer von Pkw, Transportern, Lkw und Bussen die Beleuchtungsanlage ihrer Fahrzeuge auch in allen über 130 TÜV Rheinland-Prüfstellen kostenlos checken lassen", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es die Licht-Test-Plakette 2014 für die Windschutzscheibe. Sie signalisiert bei Polizeikontrollen: Die Beleuchtung ist ordnungsgemäß geprüft.
Beleuchtung regelmäßig kontrollieren
Darüber hinaus empfiehlt der TÜV Rheinland-Fachmann allen Autofahrern, sämtliche Leuchten regelmäßig zu kontrollieren. Beim Check in der Dunkelheit hilft das Garagentor oder eine Hauswand. Rück- und Bremslichter lassen sich beispielsweise vor einem Schaufenster überprüfen. Ist eine Scheinwerfer- oder Rücklichtbirne defekt, am besten die zweite gleich mit austauschen, da sie meist eine ähnliche Lebensdauer hat. Den Wechsel von Xenonbrennern wegen der Hochvolttechnik besser der Fachwerkstatt überlassen. Bei Schmuddelwetter die Scheinwerfergläser häufiger gründlich reinigen, denn schon wenig Schmutz verringert die Lichtstärke erheblich.
Pneus rechtzeitig montieren
Neben einer intakten Beleuchtung sind Winterreifen für eine sichere Fahrt unabdingbar. "Die Faustregel für die Montage lautet von O bis O also von Oktober bis Ostern. Damit sind Autofahrer auch rechtlich auf der sicheren Seite, denn der Gesetzgeber schreibt eine den Witterungsverhältnissen angemessene Bereifung vor", erklärt Hans-Ulrich Sander. Durch ihr stärker verzahntes Profil und die speziell an die Kälte angepasste Gummimischung haften Winterreifen bei Schnee und Eis erheblich besser auf der Fahrbahn. Beim Kauf von neuen Pneus auf das Schneeflockensymbol achten. Reifen, die lediglich die M+S-Bezeichnung für Matsch und Schnee tragen, sind häufig nur eingeschränkt wintertauglich, obwohl sie den gesetzlichen AnForderungen genügen.