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Änderung der KraftfahrzeugsteuerBesteuerung von Pkw mit zul. Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t: Die Differenz zu der schon bezahlten Kfz-Steuer wird für den Zeitraum ab dem 01. Mai 2005 im Kfz-Steuerbescheid für den nächsten jährlichen Entrichtungszeitraum nachträglich in Rechnung gestellt. |