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ADAC Kfz-Versicherung: Einrede der groben Fahrlässigkeit entfälltRechtzeitig zum Ablauf des Versicherungsjahres gestaltet der ADAC die Bedingungen seiner Kfz-Versicherung noch verbraucherfreundlicher. Der Automobilclub verzichtet in der Voll- und Teilkasko komplett auf die so genannte Einrede der groben Fahrlässigkeit. |