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Info ACE kritisiert unpräzise "Winterreifenpflicht"

Auto & Recht


ACE kritisiert unpräzise "Winterreifenpflicht"

Der ACE Auto Club Europa rechnet damit, dass die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) neu geregelte so genannte Winterreifenpflicht möglicherweise eine Prozesslawine auslösen wird.

Als Grund dafür gab der Club an, die Formulierungen in der Verordnung seien unpräzise und böten daher nicht das erForderliche Maß an Rechtssicherheit. "Autofahrer, Ordnungshüter, Richter und Versicherungen können wegen dieser Unübersichtlichkeit schnell auf juristisches Glatteis geraten", sagte ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp am Dienstag in Stuttgart. Zwar schreibe die StVO neuerdings vor, dass die Kraftfahrzeugausrüstung "an die Wetterverhältnisse anzupassen" sei, wozu unter anderem auch eine "geeignete Bereifung" gehöre. Der Gesetzgeber habe dafür jedoch keine verbindliche Definition geliefert, kritisierte Lempp. In der Verordnung werde beispielsweise offen gelassen, mit welchen technischen Eigenschaften ein Winterreifen ausgestattet sein müsse und an welche Reifenkennzeichnung sich Verbraucher halten könnten. Dazu fehlten offizielle gesetzliche Vorgaben.

"Für Versicherungen ist die per Verordnung geForderte `geeignete Bereifung` geradezu eine Einladung, Schadensersatzansprüche abzuwehren", fürchtet Lempp. Nach seiner Ansicht sind auch Prozesse und strittige Bußgeldverfahren bereits programmiert. Nicht auszuschließen sei etwa, dass die Versicherung die Regulierung eines Kaskoschadens schon deshalb verweigert, weil auf einer ansonsten trockenen Strecke in einem kurvigen Waldabschnitt ein Fahrer mit Sommerreifen auf Raureif ins Rutschen geraten ist. "Es wird künftig von Polizei, Justiz und Assekuranzen nach Unfällen ganz sicher schärfer geprüft, mit welcher Bereifung die Autos unterwegs gewesen sind", so Lempp.

Verkehrssicherheitsexperten des ACE machen unterdessen darauf aufmerksam, dass die traditionelle Winterreifendefinition mit der Kennzeichnung M + S für Matsch und Schnee selbst in Teilen der Reifenbranche umstritten ist und mitunter für überholt und nutzlos gehalten wird. Reifenfachleute empfehlen laut ACE neuerdings als zusätzliche Orientierung zur Erkennung funktionstüchtiger Winterreifen das vulkanisierte Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke.

Der ACE selbst rät allen Autofahrern, in der Zeit von Oktober bis Ostern auf sichere Winterreifen zu wechseln. Alleine größere Profilrillen, Stollen und Zwischenräume sind für die per M&S-Markierung den Verbrauchern gegenüber nahe gelegte Wintertauglichkeit von Reifen nicht ausschlaggebend, gibt der ACE aber zu bedenken. Lamellenprofile und eine kälteimmune weichere Gummimischung sorgten dagegen auf Schnee gewöhnlich für eine vergleichsweise bessere Fahrbahnhaftung.

Winterreifenmuffeln droht Strafe – auch Arbeitgeber tragen Verantwortung

Die im vergangenen Mai in Kraft gesetzte neue StVO-Vorschrift wird laut ACE streng rechtlich gesehen schon am ersten Glätte-Tag greifen. Das bedeute: Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen ohne "geeignete Bereifung" unterwegs ist und dies etwa anlässlich einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, muss 20 Euro Strafe zahlen. Kommt es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen, muss der Verursacher sogar 40 Euro Strafe zahlen und kassiert zudem einen Punkt im Flensburger Zentralregister. Verantwortung für eine geeignete Bereifung tragen nach Darstellung des ACE Fahrer und Fahrzeughalter gleichermaßen. So müssten beispielsweise Arbeitgeber im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung ihre Dienstwagenflotte mit Winterreifen entsprechend ausstatten. Wer ein Auto mietet, kann vom Vertrag des Autovermieters zurücktreten, wenn das Fahrzeug bei Schnee und Frost nicht wintertauglich bereift ist.

§ 2 Abs. 3a StVO im Wortlaut

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage…". Aus dieser Bestimmung kann keine gesetzliche Winterreifenpflicht abgeleitet werden, es handelt sich vielmehr um eine etwas konkreter gefasste Verhaltensregel, betont der ACE. Der Club verweist auf die Rechtsprechung, wonach es schon früher, also vor der Pflicht, für die jeweils geeignete Bereifung zu sorgen, als "grobe Fahrlässigkeit" angesehen werden konnte, mit Sommerreifen schneeglatte Straßen zu befahren.


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