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Absolutes Alkoholverbot für jugendliche FahranfängerAb August gilt für jugendliche Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres striktes Alkoholverbot am Steuer. Die Null-Promille-Grenze kann aber auch über das 21. Lebensjahr hinaus gelten: Zum Beispiel, wenn die Probezeit wegen einer Trunkenheitsfahrt von 2 auf 4 Jahre verlängert wurde. Fahranfänger sollten sich daher genau über die neuen Regelungen informieren. |