Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
28.11.2024, 17:24 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Verkehrsrecht Ab Mai 2006 härtere Strafen für Verkehrssünder

Auto & Recht


Ab Mai 2006 härtere Strafen für Verkehrssünder

Die Deutsche Verkehrswacht erinnert alle Auto- und Motorradfahrer daran, dass ab 01. Mai 2006 für Drängler und Auffahrer verschärfte Bußgeldverordnungen in Kraft treten. Wer auffährt oder drängelt muss nicht nur mit einem höheren Bußgeld, sondern auch mit Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Mit diesen Vorschriften sollen Defizite bei der Einhaltung der Abstandsvorschriften ausgeglichen werden.

Eine weitere Verschärfung des Bußgeldkatalogs betrifft die Vorschriften an Bahnübergängen. Auch hier muss künftig tiefer in die Tasche greifen, wer sich über Vorschriften hinwegsetzt. Außerdem gilt ab diesem Zeitpunkt, dass die Pkw-Ausstattung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein muss. D.h., wer bei Schnee mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Orientierung bei der Frage, welcher Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten ist, gibt der Tachostand: Wer bei Tempo 101 weniger als 15 Meter Abstand hält oder bei Tempo 130 weniger als 20 Meter riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Ist der Abstand bei diesem Tempo noch geringer, drohen sogar bis zu 250 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Die Bußgeldverschärfung gilt bei Verstößen gegen die Abstandsregeln bei Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h.

Wer an Bahnübergängen trotz Blinklicht nicht wartet, kann mit bis zu 150 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Noch teurer wird es für denjenigen, der am Bahnübergang eine geschlossene Schranke umfährt. Hier drohen bis zu 450 Euro Geldstrafe und drei Monate Führerscheinentzug.

Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt auch das Signal, das die neuen Bußgeldrichtlinien für die Bedeutung einer an die Witterungsverhältnisse angepassten Pkw-Ausstattung setzen. Zukünftig muss beispielsweise mit 20 Euro Bußgeld rechnen, wer bei Schnee mit Sommerreifen fährt. Behindert ein Wagen wegen nicht an die Witterungsverhältnisse angepasster Ausstattung den Verkehr, drohen dem Fahrer sogar eine Buße von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg.


Diesen Beitrag empfehlen

Lesen Sie mehr aus dem Resort Verkehrsrecht