Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/zusaetzliches-lkw-fahrverbot-in-der-hauptreisezeit-article9865.html Thema: Verkehr |
Zusätzliches Lkw-Fahrverbot in der HauptreisezeitDiese Einschränkung wird nun durch eine Sonderregelung während der Sommermonate auf folgenden Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet: Inntalautobahn (A 12): von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst an allen Samstagen vom 01. Juli bis 02. September von 9 bis 15 Uhr sowie am Freitag, 28. Juli, von 18 bis 22 Uhr Brennerautobahn (A 13): von Innsbruck-Süd bis zur Grenze am Brenner an allen Samstagen vom 01. Juli bis 02. September von 9 bis 15 Uhr sowie am Freitag, 28. Juli, von 18 bis 22 Uhr Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen vom 01. Juli bis 09. September jeweils von 8 bis 15 Uhr auch auf folgenden Bundesstraßen:
Von der Regelung unberührt und weiterhin gültig bleibt das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. In Deutschland wird ein zusätzliches Lkw-Fahrverbot an allen Samstagen im Juli und August von 7 bis 20 Uhr auf fast allen Ferienautobahnen und einigen Bundesstraßen verhängt. |
Autosieger.de - Das Automagazin |
https://www.autosieger.de
|