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Thema: Verkehr


Ziele des BASt-Symposium 2003

Auf dem jetzt in Wiesbaden zu Ende gegangenen 5. ADAC/BASt-Symposium hat der ADAC die Ziele der Bundesregierung und der EU-Kommission im Bereich der Verkehrssicherheit positiv gewürdigt. So sieht sich der Automobilclub in seiner Forderung nach der zweiten Stufe der Fahrausbildung ebenso bestätigt, wie in der Ablehnung des Projekts "Führerschein mit 17". Auch beim "Sicherheitssiegel für Reisebusse" und bei der Notwendigkeit, die Fahrer von Kleinlastwagen besser auszubilden, besteht Übereinstimmung.

Moderne Verkehrspolitik kann sich jedoch nicht auf Deutschland beschränken, sondern muss von allen Staaten der EU mitgetragen werden. Der ADAC hat deshalb angekündigt, der „Charta für Straßenverkehrssicherheit“ der EU-Kommission beizutreten. Dazu ADAC-Vizepräsident für Verkehr Dr. Erhard Oehm: "Damit ist ein erster konkreter Schritt in Richtung einer gemeinsamen EU-Verkehrssicherheitspolitik getan."

Zum angestrebten Ziel der EU, die Zahl der Verkehrstoten von jetzt 40 000 auf die Hälfte zu reduzieren, soll auch das europaweit angelegte Projekt EuroRAP (European Road Assesment Programme) beitragen. Dabei werden in ganz Europa Straßen auf ihr Unfallrisiko untersucht. Mit den gewonnenen Informationen ist dann im Zusammenspiel mit den Straßenbaubehörden die gezielte Entschärfung von Unfallschwerpunkten möglich. In eine ähnliche Richtung geht das Programm der sogenannten Road Safety Audits (RSA). Nach diesem Programm werden derzeit bereits neue Straßen in Dänemark, England, Norwegen und Portugal gebaut. In Deutschland wird es derzeit in den neuen Bundesländern getestet.

Neben allgemeinen Fragen der Verkehrspolitik haben sich die Experten auf dem Sympsosium auch mit ganz konkreten Fragen der Verbesserung der Verkehrssicherheit befasst. So waren sie sich einig, dass die passive Sicherheit beim Fahrzeugbau weitgehend ausgereizt ist. Eine Senkung der Unfallzahlen wird deshalb vom Einsatz intelligenter Fahrerassistenzsysteme erwartet. Der ADAC weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass diese Systeme den Fahrer nicht entmündigen dürfen. Die Letztverantwortung muss weiterhin beim Fahrer bleiben.


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