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Thema: Autoratgeber


Xenon-Licht: Nicht jedes Nachrüst-Set ist legal

Xenon-Licht: Nicht jedes Nachrüst-Set ist legal, warnen die Experten von TÜV SÜD in München. Wer mit modernem Xenon-Licht am Fahrzeug in die dunkle Jahreszeit starten will, sollte im Zweifel einen Fachmann um Rat fragen. Denn zulässig sind nur typgeprüfte Scheinwerfer mit Leuchtweitenregelung und Scheinwerferreinigungs-Anlage. Ansonsten riskieren Autofahrer die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz für ihren Wagen.

Außerdem können nicht zulässige Nachrüstsets den Gegenverkehr stark blenden und bei Nebel auch die Sicht des Fahrers selbst stark beeinträchtigen.


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