Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/wirksame-kuendigung-article715.html Thema: Versicherung |
Wirksame KündigungSie endet am 30. November, der in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt wo keine Post zugestellt wird. Deshalb muss nach Angaben des ACE Auto Club Europa das Kündigungsschreiben dem Versicherungsunternehmen spätestens bereits am 28. November vorliegen.
Rechtskraft, so der Club, entfalte die Kündigung immer erst am Tag ihrer Zustellung. Es sei deshalb ratsam, die Kündigung rechtzeitig und per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, betonte der ACE am Freitag in Stuttgart. Er empfahl ferner, eine Versicherung nie zu kündigen, bevor die tariflichen Konditionen der neuen Versicherung schriftlich und verbindlich als Angebot vorliegen. Angesichts teilweise großer Tarifunterschiede lohne es sich, zu vergleichen. Wer den Kündigungstermin Ende November versäumt, kann laut ACE den laufenden Vertrag nur im Fall einer Prämienerhöhung, nach einem Schadensfall oder aufgrund eines Fahrzeugwechsels kündigen.
Seinen Mitgliedern bietet der Club mit ACE / FAIRWAY seit zwei Jahren eine eigene Kfz-Versicherung mit speziellen Mitglieder-Rabatten an. Dabei wird beispielsweise der Besuch eines Verkehrssicherheitstrainings mit Nachlässen honoriert und für jedes schadenfreie Kalenderjahr eine Beitragsrückerstattung bezahlt. Unter der Internetadresse www.ace-fairway.de finden interessierte Verbraucher einen online-Tarifrechner. |
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