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Winterreifen-Zeit: Von Oktober bis OsternWer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eisglätte ohne Winterreifen unterwegs ist, muss in Deutschland mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung im Straßenverkehr drohen 80 Euro und ein Punkt. Bei einem Unfall aufgrund falscher Bereifung kann dies bei grober Fahrlässigkeit zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen. Außerdem droht dem Autofahrer, der mit Sommerreifen unterwegs ist, bei der Regulierung eines Schadens mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite eine Mithaftung. Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich vorab über die Winterreifenpflicht in dem jeweiligen Land informieren, da diese in Europa nicht einheitlich geregelt ist. In Deutschland fordert der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm bei der Bereifung. Der ADAC empfiehlt, aus Sicherheitsgründen Winterreifen bereits ab einer Profiltiefe von vier Millimetern auszutauschen. Wer die Winterreifen aufgezogen hat, sollte die Sommerreifen bis zur nächsten Saison richtig einlagern. Durch Kennzeichnung der Räder mit Kreide (zum Beispiel "vr" für vorne rechts) wird die Montage nach dem Winter erleichtert. Kompletträder (Reifen auf Felgen) sollten mit erhöhtem Luftdruck (0,5 bar höher als die Herstellervorgabe) liegend übereinander gelagert werden. Reifen ohne Felgen müssen senkrecht auf einem trockenen Boden stehen und sollten alle paar Wochen gedreht werden. Autofahrer, die neue Winterreifen benötigen, können sich im aktuellen ADAC-Winterreifentest 2015 über die Modelle informieren. Wer beim Reifenkauf Preise vergleicht und seine Fahrgewohnheiten berücksichtigt, findet auch unter den neuen Modellen günstige Produkte, wie die Testergebnisse zeigen. |
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