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"Winterreifen-Verweigerer" werden wenigerBei der Ausrüstung mit Winterreifen gibt es allerdings regionale Unterschiede. So waren im vergangenen Winter in schneearmen Regionen noch 15 Prozent der Autofahrer mit Sommerreifen unterwegs, weitere 10 Prozent fuhren mit Allwetterreifen. Auch die langfristige Statistik bestätigt den Trend zur passenden Bereifung. So ist der Jahresabsatz an Winterreifen zwischen 1990 und 2005 von 5 Mio. auf 25,3 Mio. Stück gestiegen. Besonders wichtig ist Autofahrern den Untersuchungen zufolge eine gute Wirkung bei Schneematsch, danach folgen gute Fahreigenschaften auf nasser Straße und auf festgefahrener Schneedecke. Der Einsatz von Winterreifen sorgt in jedem Fall für ein deutliches Sicherheitsplus. Neben der verbesserten Traktion sorgen die Pneus auch für ein deutlich besseres Bremsverhalten. Experten haben ermittelt, dass ein Auto mit Winterreifen bei Eis und Schnee mit Tempo 50 nach einem Bremsweg von rund 35 zum Stehen kommt. Mit Sommerreifen sind es fast zehn Meter mehr. Wer bei eisigen Temperaturen mit Sommerreifen unterwegs ist, der riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch ein Knöllchen. Zwar gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht. Dennoch droht seit in Kraft treten der so genannten "Winterreifen-Verordnung 2006" bei un- passender Bereifung ein Bußgeld von bis zu 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Pflicht ist auch ein entsprechender Aufkleber am Armaturenbrett, wenn das Geschwindigkeitslimit des verwendeten Winterreifens unterhalb der Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, können sich nicht darauf verlassen, dass ihre Versicherung bei einem Unfall den Schaden komplett übernimmt, wie der Bund der Versicherten (BdV) betont. So verurteilte das Amtsgericht Trier (Az: 6 C 220/85) einen Autofahrer zu einer Mithaftung von 20 Prozent. Zwar war ihm auf schneebedeckter Straße die Vorfahrt genommen worden. Aber dass er danach beim Bremsen ins Schleudern kam, führte das Gericht auf seine Sommerreifen zurück. Wer eine Kaskoversicherung für sein Fahrzeug hat, wird unter Umständen ganz leer ausgehen. Der Versicherer werde sich dann auf den Vorwurf der "groben Fahrlässigkeit" berufen, warnt der BdV. Das gilt beispielsweise dann, wenn man mit Sommerreifen in ein Wintersportgebiet fährt. Bei Verträgen, die ab 2008 abgeschlossen werden, können Versicherungen laut BdV zwar auch bei grober Fahrlässigkeit Leistungen nicht mehr komplett ablehnen, aber eine angemessene Kürzung kann die Versicherung dennoch vornehmen. Für ältere Verträge werden die neuen Bestimmungen erst ab 2009 wirksam. Bei Winterreifen ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm vorgeschrieben. Bei Schneefall ist dies aber zu wenig. Deshalb empfehlen Experten zur eigenen Sicherheit eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Auch das Alter der Pneus ist wichtig. Es lässt sich an der "DOT"-Kennziffer auf der Seitenwand des Reifens ablesen. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die beiden letzten für das Herstellungsjahr. In Deutschland dürfen Reifen bis zu einem Alter von fünf Jahren noch als Neureifen angeboten werden. Der ADAC empfiehlt jedoch, keine Reifen zu kaufen, die älter als 2 Jahre sind. |
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