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Winterreifen: Jetzt auf weichen Gummi wechseln60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg erwartet denjenigen, der bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird. Behindert er dabei überdies den Verkehr, drohen 80 Euro und ein Punkt. Bei einem Unfall aufgrund falscher Bereifung kann dies bei grober Fahrlässigkeit zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen. Außerdem droht dem Autofahrer bei der Regulierung eines Schadens mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite eine Mithaftung. Ganzjahresreifen gelten vor dem Gesetz als Winterreifen. In Deutschland fordert der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm bei der Bereifung. Der ADAC empfiehlt, aus Sicherheitsgründen Winterreifen bereits ab einer Profiltiefe von 4 Millimetern auszutauschen. Wer neue Winterreifen benötigt, kann sich im aktuellen ADAC-Winterreifentest 2015 über viele Modelle informieren. |
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