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Winter-Straßenschäden - Autofahrer bleiben häufig auf Schäden sitzenStädte und Gemeinden sind zwar verpflichtet, Straßenschäden zu beseitigen, doch vielerorts fehlt den zuständigen Kommunen das Geld, um Mängel zu reparieren. Es ist oft nur möglich, die gravierendsten Schäden auf häufig befahrenen Straßen auszubessern. Mit Warnschildern und Tempolimits muss jedoch auf die Gefahren hingewiesen werden, denn schon bei geringem Tempo können Schlaglöcher Reifen und Radaufhängung erheblich beschädigen. Sollte es zu Unfällen oder Schäden an Fahrzeugen kommen, muss der Geschädigte meist zumindest einen Teil des Schadens selbst tragen. Er kann in der Regel nicht nachweisen, dass er mit der für die desolaten Straßenverhältnisse angepassten Geschwindigkeit unterwegs war. Dies gilt insbesondere, wenn das Straßenbauamt mit entsprechenden Hinweisschildern vor der Gefahr gewarnt hatte. Aber auch dann, wenn die Aufbrüche nicht beschildert sind, der schlechte Zustand der Straße jedoch allgemein bekannt ist. Wer in ein Schlagloch fährt, sollte die Gefahrenstelle durch die der Schaden verursacht wurde, fotografieren. Denn um Haftungsansprüche durchzusetzen, muss der Geschädigte dem Straßenbauamt zweifelsfrei beweisen, dass der Schaden durch den schlechten Zustand der Straße verursacht wurde, das Schlagloch für ihn nicht erkennbar und die Gefahrenstelle nicht beschildert war. |
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