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Warnung vor manipulierten UnfällenNach AvD Erkenntnissen, die sich mit denen von Polizei und Versicherern decken, treten bei fingierten Unfällen oft mehrere Faktoren gemeinsam auf:
Beispiele:
Wer das Gefühl hat, reingelegt worden zu sein, muss sich besonnen verhalten. Man sollte die Unfallsituation fotografieren, Datum, Uhrzeit, Witterung festhalten und ebenfalls, ob das gegnerische Fahrzeug auch an anderen Stellen beschädigt ist. Versucht die Gegenseite es mit Einschüchterung, sollte man auf die Polizei bestehen. Doch Vorsicht: oft sind die Täter nach der StVO im Recht – es ist fast wichtiger, die eigene Versicherung von den Zweifeln in Kenntnis zu setzen. Die Versicherer tauschen sich über die Unfallbeteiligten aus. Typische Verläufe oder auch häufig auftretende Beteiligte werden besonders genau überprüft, häufiger nach bestimmtem Schema Tätige werden entdeckt. Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall sind oftmal:
Wer im Straßenverkehr das Gefühl hat, andere Verkehrsteilnehmer verhalten sich beharrlich, sollte sein geplantes Fahrmanöver abbrechen, wenn es auf Kollisionskurs führt. Vorsicht ist auch bei Autofahrern geboten, die versuchen, im toten Winkel neben einem zu bleiben – es kann sein, dass sie nur auf den Spurwechsel warten, der ihre Bahn kreuzt. Immer wieder kommt es auch vor, dass Geschädigte nach kleinen Bagatellunfällen über Verletzungen klagen, die dann zu großen Ausgleichszahlungen führen. Als mutmaßlicher Verursacher hat man kein Recht, diese Verletzungen anzuzweifeln. Aber man kann auch in einem solchen Fall seine Versicherung von den eigenen Zweifeln unterrichten und seine Beobachtungen zum Unfallhergang auch vor Gericht schildern. Etwa die Hälfte aller fingierten Unfälle "liegt in der Luft", das heißt, ein umsichtiger Autofahrer bemerkt die zugespitzte Situation, reagiert und kann sie vermeiden. Man muss nur bereit sein nachzugeben und im Zweifel dem anderen den Vorrang lassen. Das kann viel Ärger und auch den unberechtigten Eintrag von Punkten im Zentralregister vermeiden helfen. |
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