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Thema: Info & News


VW erhält KBA-Freigabe zur Umrüstung

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die technischen Lösungen für Fahrzeuge mit 1,2l-TDI des Motortyps EA 189 freigegeben. Die KBA-Freigabe gilt für 460.000 Fahrzeuge betroffener Konzernmarken, dazu zählen die Modelle Volkswagen Polo und SEAT Ibiza. Bei den ersten Fahrzeugen der zweiten betroffenen Hubraumklasse kann das Software-Update zeitnah durchgeführt werden. Die Halter dieser Modelle werden sukzessive benachrichtigt und können dann kurzfristig einen Umrüsttermin mit einer Vertragswerkstatt ihrer Wahl vereinbaren.

In Deutschland erfolgt die Information der Kunden in einem zweistufigen Verfahren. Alle betroffenen Halter wurden in der ersten Stufe bereits durch ein mit dem KBA abgestimmtes Schreiben benachrichtigt, dass ihr Fahrzeug von der Umrüstaktion betroffen ist. In einem zweiten Schreiben werden die Kunden dann gebeten, einen Termin mit einem Partnerbetrieb ihrer Wahl zu vereinbaren. In mehreren Etappen wird dieses Schreiben nun auch an die Halter der oben genannten Modelle mit 1,2l-TDI-Motor gesendet.

Die Umrüstung für Fahrzeuge mit betroffenen 2,0l-TDI-Motoren war bereits zum Jahresbeginn gestartet und nun folgt die Umsetzung der technischen Lösung für Fahrzeuge der kleinsten Hubraumklasse des betroffenen Motorentyps EA189. Damit stehen mittlerweile technische Lösungen für betroffene Modelle mit 2,0l-TDI und 1,2l-TDI-Motor zur Verfügung.

Die Fahrzeuge erfüllen nach der Umrüstung alle gesetzlichen Anforderungen. Das KBA hat außerdem uneingeschränkt bestätigt, dass die technischen Lösungen für diese Modelle keine Veränderungen der Verbrauchswerte, Leistungsdaten und Geräuschemissionen herbeiführen. Zuvor hatte das KBA dies für alle anderen bisher für den Rückruf freigegebenen Fahrzeuge bereits versichert.

Volkswagen arbeitet weiterhin mit Hochdruck an der Umsetzung der technischen Lösungen und wird alle von der NOx-Thematik betroffenen Fahrzeuge nachbessern. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Den Kunden werden bei der Durchführung der technischen Maßnahmen keine Kosten entstehen. Außerdem wird im Rahmen des Rückrufprozesses allen Kunden eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität angeboten.

Die betroffenen Fahrzeuge sind technisch sicher und fahrbereit. Sie können bis zu einer Umrüstung uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Umsetzung der erforderlichen technischen Lösungen erfolgt europaweit nach einem mit dem KBA abgestimmten Zeit- und Maßnahmenplan.


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