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Vorsicht vor dem Sprit mit dem "E"Bioethanol, auch Agraralkohol genannt, wird aus stärke- und zuckerhaltigen Feldfrüchten wie Zuckerrüben, Kartoffeln und Getreide hergestellt. Neuerdings werden zur Produktion auch Abfälle aus der Holzverarbeitung verwendet. Der ADAC weist darauf hin, dass es zum Beispiel für E-50-Sprit aus 50 Prozent Normalbenzin und 50 Prozent Bioethanol derzeit von keinem Hersteller eine Freigabe gibt. Wer den Kraftstoff trotzdem tankt, macht dies auf eigene Gefahr und muss für mögliche Folgeschäden selbst aufkommen. E-50- wie auch E-85-Sprit darf laut ADAC nur in so genannten "Flexible Fuel Vehicles (FFV)" verwendet werden. Einzige ethanol-taugliche Pkw-Modelle aus europäischer Serienfertigung sind aktuell der Ford Focus FFV und der Ford Focus C-Max FFV. Die Modelle basieren technisch auf dem 1,8l-Duratec-Benziner. Das speziell entwickelte Motormanagement erkennt das jeweilige Kraftstoff-Mischungsverhältnis. Auch Saab und Volvo haben für Anfang 2006 bereits ein FFV-Modell für den deutschen Markt angekündigt. Als Benzinbeimischung ist Bioethanol dagegen schon freigegeben. Eine EU-Qualitätsnorm für Ottokraftstoffe erlaubt einen Ethanolanteil im Benzin von maximal fünf Prozent. Chemisch verändert zu Ether, darf der Anteil bei bis zu 15 Prozent liegen. Technische Veränderungen am Motor sind bei einer so geringen Konzentration nicht erforderlich. |
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