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Thema: Autoratgeber


Vorsicht Lampen

Wer versucht, sein Auto mit verbotenem Zubehör ‚cool' und ‚trendy' erscheinen zu lassen, geht besonders in der ‚dunklen Jahreszeit' ein erhöhtes Unfallrisiko ein. Führt unerlaubtes ‚Licht-Tuning' zu einem Unfall, muss sich der Halter zudem auf einen verminderten Versicherungsschutz einstellen. Der Autofahrer müsse sich darüber im Klaren sein, dass die Lichtstärke deutlich abnimmt, wenn die Scheinwerfer mit getönten Farbfolien überklebt werden.

Auch bei Halogenlampen mit eingefärbten oder verspiegelten Glaskolben ist Vorsicht geboten. Denn es dürfen nur Lichtquellen mit einer ECE-Genehmigung eingebaut werden. Nicht zulässige Lampen können die Sichtweite des Fahrers zu stark einschränken und die Erkennbarkeit des Fahrzeugs bei schlechter Sicht verringern. Ein weiterer gefährlicher Effekt mancher ungenehmigter Teile: Ihr schillernd buntes Licht kann den Gegenverkehr blenden.

Verboten sind auch die so genannten ‚Blue Caps'. Die blauen Kappen werden über die Halogenlampen gestülpt und können nicht nur die Hälfte des Abblendlichts ‚schlucken' sowie die Sichtweite des Fahrers deutlich mindern. Das Fernlicht wird fast ganz außer Kraft gesetzt. Und wer die Heckleuchten seines Autos mit Lack schwarz einfärbt, hebt die Rücklichtfunktion nahezu auf. Auch das ist riskant, denn das Fahrzeugheck ist bei Dunkelheit schwerer zu erkennen.

Das Fazit der Sachverständigen: Für die optische Aufwertung eines Fahrzeugs nur Zubehörteile verwenden, die laut beiliegender Teile-Genehmigung ausdrücklich für das jeweilige Autos freigegeben sind.


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