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Vorsicht beim Start überschwemmter AutosFalsch sei es dagegen, aus dem Wasser geborgene Fahrzeuge sofort wieder zu starten. Das könne fatale Folgen für die Elektronik haben. Nach Darstellung von ACE-Experten ist das Risiko beträchtlich, dass unverbrannter Treibstoff den Katalysator schädigt. Auch Startversuche mit Überbrückungskabel und fremder Anschlepphilfe sollten unterlassen werden. Falls das Fahrzeug nur bis zur Türunterkante im Wasser gestanden hat, kann laut ACE ein Startversuch gewagt werden. Auch wenn der Motor dann wieder anspringt, ist aber weiter Vorsicht geboten. Durch Ablagerungen von Schmutz und Wasser kann die Bremswirkung stark beeinträchtigt sein, daher sollte auf den ersten Metern zunächst nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Bei einer Überflutung des Fahrgastraums ist das gesamte Fahrzeug einer Trockenkur zu unterziehen. Über dafür geeignete Trockenkabinen verfügen Autolackierwerkstätten. Von einem Totalschaden ist dann auszugehen, wenn das Auto bis über die Oberdachkante unter Wasser gestanden hat. Auch bei Überschwemmungsautos gilt der Grundsatz, sich vor Reparaturauftrag sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreiten zu lassen. Hochwasserschäden an Autos sind obligatorisch von einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt, so der ACE. Gegebenenfalls müsse zur Bemessung einer Schadenregulierung ein unabhängiger Gutachter herangezogen werden. Kraftfahrern, die in den Süden unterwegs sind, empfiehlt der ACE Ausweichrouten und die Beachtung von Verkehrsdurchsagen. Diese Strecken sind derzeit ohne größere Beeinträchtigung befahrbar:
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