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Thema: Auto & Recht


Vorfahrt auf verschneiten Bergstraßen

Auf schneebedeckten Alpenstraßen können die Fahrwege so eingeengt sein, dass zwei sich begegnende Fahrzeuge nicht aneinander vorbeikommen. Den Betroffenen stellt sich dann die Frage, wer wen vorbeilassen und wer mit seinem Wagen zurückstoßen muss. Der ADAC nennt die in den klassischen Alpenländern geltenden Bestimmungen:

Österreich und Deutschland

Weil in beiden Ländern der Vorrang auf Bergstraßen nicht ausdrücklich geregelt ist, darf in Österreich und Deutschland weder der bergauf noch der talwärts Fahrende auf sein Vorrecht pochen. In aller Regel muss derjenige warten beziehungsweise zurücksetzen, dem dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse leichter fällt. So muss beispielsweise der weitaus beweglichere Pkw-Fahrer einem schwer rangierbaren Bus oder Lkw ausweichen. Grundsätzlich sollten an winterlichen und oft glatten Steigungen Bergabfahrende den Bergauffahrenden die Vorfahrt lassen.

Schweiz und Frankreich

Nach dem Schweizer und französischem Straßenverkehrsrecht muss bei gleichartigen Fahrzeugtypen bergauf fahrenden Wagenlenkern der Vorrang eingeräumt werden. Allerdings braucht der abwärts fahrende Pkw nicht zurückstoßen, wenn sich der entgegenkommende Autofahrer näher bei einer Ausweichstelle befindet. Außerdem müssen in beiden Ländern stets leichtere Fahrzeuge schwereren ausweichen. In der Schweiz haben zudem auf den "Berg-Poststraßen" – man erkennt sie an einem Posthornsymbol – Post- und Linienbusse grundsätzlich das Vorrecht.

Italien

In Italien muss man auf den Pass- und Bergstraßen stets den Linienbussen den Vortritt lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bergauf oder bergab fahren.


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