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Volkswagen Nachlassregelung für Fahrhilfen erweitertDiesen Nachlass gewährt Volkswagen allen mit mehr als 50 Prozent schwerbehinderten Menschen, in deren Ausweisen außerdem eines der Merkzeichen - "gehbehindert", "außergewöhnlich gehbehindert", "H", "B" und jetzt neu "GL" - dokumentiert ist. Der Nachlass gilt auch für Personen mit einer Conterganschädigung oder wenn weitere notwendige Fahrhilfen im Führerschein vermerkt sind. Informationen zu Nachlassregelung und Fahrhilfen findet der Kunde auf der neuen Internetseite www.vw-mobil.de. Hier sind der aktuelle Fahrhilfen-Katalog, die entsprechende Preisliste, Bildmaterial und nützliche Tipps sowie Modellbroschüren zusätzlich als Download verfügbar. Volkswagen hat ein umfangreiches Know how zur Entwicklung und Fertigung von Fahrzeugen mit Fahrhilfen aufgebaut. Die Prozesse werden von einer permanenten Qualitätssicherung begleitet. Den Kunden stehen spezielle Ansprechpartner im Volkswagen Vertrieb sowie innerhalb der Volkswagen Handelsorganisation zur Verfügung. Die Kontaktdaten inklusive Adressen dieser Spezialhändler für Fahrhilfen sind ebenfalls auf der Internetseite zu finden. |
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