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Volkswagen erzielt Grundsatzvereinbarung mit US-BehördenFerner hat sich VW mit den Class-Action-Klägern in dem Verfahren in San Francisco auf die Grundzüge einer vergleichsweisen Regelung verständigt. Diese Vereinbarung wird in den kommenden Wochen in einen umfassenden Vergleich überführt werden. In dem heutigen Court Hearing in San Francisco hat der Vorsitzende Richter, Charles Breyer, diese Entwicklung ausdrücklich begrüßt. Die sich nun abzeichnenden Regelungen in den USA werden in Verfahren außerhalb der USA keine rechtlichen Wirkungen entfalten. Von diesen grundsätzlichen Einigungen bleiben laufende Verfahren des Department of Justice, Criminal Division, und der State Attorney General der Bundesstaaten unberührt. |
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